Focus Siegel 2021 – Plastische und Ästhetische Chirurgie

Schlosspraxis Brühl – Dr. Maximilian Rossbach empfohlen für die Rhein-Erft Region

„Seit 4 Jahren wird unsere Praxis konstant empfohlen als Top Praxis für die Plastische & Ästhetische Chirurgie. Natürlich ist diese Auszeichnung keine Einzelleistung, sondern eine Teamleistung.“ (Dr. M. Rossbach)

Empfohlener Arzt in der Region

Einen guten oder den passenden Arzt zu finden ist für Patienten von hohem Interesse. Seit fast 25 Jahren listet das Focus-Magazin gemeinsam mit dem Recherche-Institut MUNICH INQUIRE MEDIA (MINQ) nach einer umfassenden Recherche Deutschlands renommierte Spezialisten für eine Reihe von Erkrankungen. Seit Januar 2017 werden auch Empfehlungen für die Arztwahl im ambulant tätigen Bereich ausgesprochen. Bei dieser Recherche kooperiert FOCUS-GESUNDHEIT mit der Stiftung Gesundheit (Hamburg). Die Stiftung Gesundheit ist eine gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde 1996 errichtet und wird beständig durch die Stiftungsaufsichtsbehörde kontrolliert. Ihre Gremienmitglieder und Beiräte werden aus dem gesamten Bundesgebiet berufen. Die Recherche wird dort von einem qualifizierten Team durchgeführt, stützt sich auf objektive Kriterien und beruht auf der Arzt-Auskunft, einem Service, der Patienten seit 1997 umfassend über medizinische Versorgungsleistungen informiert. Den Ärzten, die bei der Recherche am besten abschneiden, spricht die Redaktion eine „FOCUS-Empfehlung“ für ihre Region aus. 

Der FOCUS-Ansatz

Das verlässlichste Urteil zur Bewertung der Qualität von Diagnose, Behandlung und Betreuung liefern empirische Daten. Daher stützt sich die Recherche von FOCUS auf objektiven Verfahren. Dies schafft Transparenz, verbessert den Wettbewerb und liefert einer breiten Öffentlichkeit eine verlässliche Grundlage bei der Arztwahl. 

Datenbasis

Seit 1997 bietet die Stiftung Gesundheit die Arzt-Auskunft an – einen Service, der Patienten über medizinische Versorgungsleistungen informiert, Adressen von medizinischen Einrichtungen listet sowie medizinische Informationen zu Ärzten erhebt und diese nach objektiven Kriterien wissenschaftlich auswertet. Die Prozesse, Qualitätskriterien und die interne Qualitätskontrolle sind analog der Norm ISO 9000 strukturiert. Das 20-köpfige Recherche-Team ist u.a. im ärztlichen Berufsrecht wie auch in medizinischer Terminologie geschult. Der Datenschutzbeauftragte supervisiert die Arbeiten.
Für die FOCUS-Empfehlung hat Focus – Gesundheit eine Reihe von Bewertungskriterien entwickelt, denen die Informationen der Stiftung Gesundheit zugrunde liegen. Einbezogen werden nur Mediziner in eigener Praxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum sowie Vertreter jener medizinischen Tätigkeitsbereiche, die stark nachgefragt sind (mehr als 350 Vertreter national), sowie Psychotherapeuten. 

Bewertungskriterien und Score-Berechnung

Die wichtigsten zu Grunde gelegten Bewertungskriterien sind in absteigender Reihenfolge der Bedeutung: 

  • Kollegenempfehlung (Medizinische Reputation)
  • Facharzt- und Zusatzbezeichnungen entsprechend der Weiterbildungsordnung
  • Mitglied bzw. Funktionsträger in Fachgesellschaft
  • Niederlassungsjahr
  • allgemeine bzw. koordinierende Teilnahme an Disease-Management-Programm (DMP)
  • Gutachtertätigkeit
  • Vortragstätigkeit
  • Qualitätsmanagement
  • Patientenzufriedenheit
  • Patientenservice
  • Barrierefreiheit
  • Publikationen

Für jedes Kriterium, das erfüllt oder teilweise erfüllt ist, erhält der Arzt Punkte. Diese Punkte werden zu einem Gesamtscore addiert. Bei den meisten Kriterien gibt es eine maximal erreichbare Punktzahl, z.B. geht die Vortragstätigkeit mit nicht mehr als maximal 2 Punkten in den Score ein. Die Kriterien Kollegenempfehlung sowie Facharzt- und Zusatzbezeichnungen sind theoretisch nach oben unbegrenzt. Das einflussreichste Kriterium ist die Kollegenempfehlung – jede Empfehlung verbessert den Score des Arztes. Es gibt keine Punktabzüge für die Kriterien, die ein Arzt nicht erfüllt.
Das FOCUS-Siegel „Empfohlener Arzt in der Region“ erhalten jene Ärzte und Zahnmediziner, die in ihrem jeweiligen Landkreis und in ihrem medizinischen Tätigkeitsbereich unter den 10 Prozent der Ärzte und Zahnmediziner mit der höchsten Gesamtbewertung liegen. Mit dieser Methodik ist es FOCUS möglich in jedem Landkreis die Ärzte zu empfehlen, die regional die höchsten Punktwerte erreicht haben. Da die maximal erreichten Punkte pro Landkreis und Fachbereich variieren, ist das Aussprechen einer Empfehlung nicht an eine bestimmte Mindestpunktzahl gebunden. Jedoch gibt es bestimmte Mindestanforderungen an die Kriterien, die ein Arzt erfüllen muss, um für die FOCUS-Empfehlung berücksichtigt zu werden. Es werden Ärzte für die Berechnung des Regio-Siegels exkludiert, die keine anderen Merkmale für die Punktevergabe vorweisen können außer ihrer beruflichen Ausbildung und der Anzahl der Niederlassungsjahre. 

Begründung der Kriterien-Auswahl und deren Relevanz

Kollegenempfehlung

Von Stiftung Gesundheit befragt, geben die Ärzte an, zu welchen ihrer Kollegen sie selbst im Bedarfsfall gehen würden und welche Kollegen sie in der interdisziplinären Zusammenarbeit von ihrer Kompetenz überzeugt haben. Dabei können die befragten Ärzte bis zu zehn Mediziner aus der eigenen oder fremden Fachdisziplin benennen.
Die Einschätzung von Fachkollegen ist laut Studienlage die verlässlichste Informationsquelle zur Beurteilung der Behandlungsqualität von Ärzten. Seit 1993 Jahren stützen sich FOCUS und FOCUS-GESUNDHEIT zentral auf dieses Kriterium.
Die Kollegenempfehlung wird jährlich über die Stiftung Gesundheit per Online-Befragung erhoben. 

Score-Relevanz:
Eine höhere Zahl von Kollegenempfehlungen honorieren wir in der Score-Berechnung mit mehr Punkten. Das Kriterium ist nach oben unbegrenzt. 

Facharzt-, und Zusatzbezeichnungen sowie Master of Science (M. Sc.)

Facharzt- und Zusatzbezeichnungen werden von der jeweiligen Ärztekammer vergeben. Sie sind an die erfolgreiche Absolvierung einer teils mehrjährigen theoretischen und praktischen Ausbildung geknüpft sowie an das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung. Sie sind staatlich anerkannt und dürfen auf dem Praxisschild geführt werden. Zusatzbezeichnungen sind spezielle Qualifikationen, die Ärzte in zahlreichen, in der Weiterbildungsordnung festgelegten Bereichen erlangen können. Um den aktuellen Entwicklungen im medizinischen Weiterbildungsbereich Rechnung zu tragen, berücksichtigt unser Scoring zudem die Weiterbildung zum Master of Science (M. Sc.), der von Universitäten vor allem im zahnmedizinischen Bereich vergeben wird.

Score-Relevanz:
Ärzte, die den erheblichen Aufwand betrieben haben, sich über mehrere Facharztbezeichnungen sowie Zusatzbezeichnungen (bzw. sich zu einem oder mehreren Master of Science) weiter zu qualifizieren, honorieren wir in der Score-Berechnung mit mehr Punkten. Das Kriterium ist nach oben unbegrenzt. 

Funktionsträger/Mitglied in Fachgesellschaft

Berücksichtigt werden hierbei die Fachgesellschaften, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. sind.
Ärzte, die sich in ihrer Fachgesellschaft engagieren sind gut vernetzt, halten sich durch Kongresse und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft, diskutieren ihre medizinischen Ansichten im Kollegenkreis und sind dort als Fachleute anerkannt. Sie nehmen teil am aktuellen fachlichen und versorgungspolitischen Diskurs, der Erstellung von Leitlinien, Kongressorganisation, Nachwuchsförderung und weiterer Fachgesellschaftlicher Aufgaben.
Die Funktionsträger der AWMF-Mitgliedsgesellschaften werden jährlich von der Stiftung Gesundheit direkt bei den Gesellschaften abgefragt. 

Score-Relevanz:
Eine Mitgliedschaft als Funktionsträger wird mit mehr Punkten honoriert als eine einfache Mitgliedschaft. 

Niederlassungsjahr/Berufserfahrung

Kurzbeschreibung: Anzahl der Jahre in Niederlassung des Arztes.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die medizinische Qualität mit der Erfahrung eines Arztes steigt. Die Studienlage zur Behandlungsqualität von Fachärzten, gemessen an den Jahren in Niederlassung, ist jedoch heterogen. Zwar steigt die Lernkurve für praktische Handlungen am Patienten in den ersten Jahren (bzw. mit den Fallzahlen), es sinkt jedoch die Bereitschaft sich an die Leitlinien zu halten. In der Bewertung ist dieser Zwiespalt dadurch repräsentiert, dass pro Jahr in Niederlassung die steigende Erfahrung positiv berücksichtigt wird, dies aber ab 15 Jahren in Niederlassung nicht weiter steigt.
Die Jahre in Niederlassung werden durch die kontinuierliche Erhebung und Befragung der Ärzteschaft durch das Recherche-Team von Stiftung Gesundheit ermittelt. Dies geschieht per telefonischer Abfrage bei Ärzten, Internet-Recherche, eigenständiger Meldung der Ärzte bei Stiftung Gesundheit oder deren Partner. 

Score-Relevanz:
Eine höhere Niederlassungsdauer honorieren wir bis zu einem Maximalwert von 15 Jahren mit zusätzlichen Punkten. 

Disease-Management-Programme (DMP)

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für eine systematische Versorgung bei chronischen Erkrankungen. Dabei werden Verträge der Krankenkassen bzw. Kassenverbände mit geeigneten Leistungserbringern geschlossen. Derzeit werden für die Bereiche Asthma bronchiale/COPD, Brustkrebs, Diabetes und Koronare Herzkrankheiten (KHK) DMP angeboten. Ein Hauptelement der Disease-Management-Programme ist die standardisierte und strukturierte elektronische Dokumentation. Die medizinischen Dokumentationsdaten werden vom koordinierenden Arzt anlässlich der regelmäßigen Verlaufskontrollen (quartalsweise oder halbjährlich) erhoben.
Die Teilnahme am DMP wird von der Stiftung Gesundheit über Selbstauskünfte ermittelt. Mitwirkende Ärzte tragen dazu bei bestehende Versorgungsdefizite (Über-, Unter- und Fehlversorgung) abzubauen und so die Qualität und der Versorgung zu verbessern. 

Score-Relevanz:
Eine koordinierende Tätigkeit wird mit mehr Punkten honoriert als eine teilnehmende Tätigkeit. 

Gutachtertätigkeit

Im Verein Medizinrechtsanwälte e.V. sind die Vertrauensanwälte des Medizinrechts-Beratungsnetzes zusammengeschlossen. Eine Reihe von Ärzten kooperiert mit den Beratungsanwälten als medizinische Gutachter.
Als Gutachter berufene Ärzte werden unter Kollegen und von juristischer Seite als Experten anerkannt. Ihr Fachwissen und ihre Erfahrung sind überdurchschnittlich. Gutachter haben das fachliche Wissen über die Arbeit von Kollegen zu urteilen – und sind so auch in der Lage die eigene Behandlungsqualität korrekt einzuschätzen. Das Medizinrechts-Beratungsnetz des Medizinrechtsanwälte e.V. bietet Patienten und Ärzten die Möglichkeit, ein kostenloses juristisches Orientierungsgespräch bei einem der Vertrauensanwälte des Vereins wahrzunehmen. Die Mitglieder des Vereins und die Vertrauensanwälte geben untereinander Empfehlungen zu Ärzten, die – auch fachspezifisch – gutachterlich tätig sind. 

Score-Relevanz:
Im Score wird die Tätigkeit als Gutachter honoriert. Dabei wirkt sich die Anzahl der erstellen Gutachten selbst nicht auf den Score aus. 

Vortragstätigkeit

Referenten auf wissenschaftlich-medizinischen Tagungen oder Kongressen.
Ärzte, die ihre Kollegen von ihren eigenen Erfahrungen oder durchgeführten Studien berichten oder den aktuellen Wissensstand referieren und diskutieren, gelten als besonders qualifiziert. Aktuelle Vortragstätigkeit wird höher bewertet als zurückliegende.
Das Rechercheteam wertet die Programme der relevanten Fachkongresse aus, erfasst die Referenten und identifiziert die ärztlichen davon in der Arzt-Auskunft. 

Score-Relevanz:
Im Score wird die Vortragstätigkeit unabhängig von der konkreten Anzahl der gehaltenen Vorträge honoriert. Aktuelle Vortragstätigkeit wird höher bepunktet als zurückliegende. 

Qualitätsmanagement-System (QM) zertifiziert

Hier wird berücksichtigt, ob eine Praxis ein Qualitätsmanagement-System eingeführt hat (Pflicht) und dieses auch zertifiziert hat (freiwillig).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2006 die Anforderungen an ein internes QM-System für Arztpraxen festgelegt. Seit Januar 2011 müssen alle Arztpraxen ein QM-System implementiert und einmal jährlich selbst bewertet haben. Das Recherche-Team der Stiftung Gesundheit ermittelt die zertifizierten Praxen über die Selbstauskunft der Ärzte.

Score-Relevanz:
Es fließt positiv in die Bewertung ein, wenn Ärzte ihr QM-System zusätzlich noch zertifiziert haben. 

Patientenzufriedenheit

Die langjährige Erhebung der Patientenzufriedenheit – eine Gemeinschaftsaktion zahlreicher Publikumsportale – erfolgt in den Kategorien Organisation und Service, Erscheinungsbild, Personal, Arzt/Ärztin sowie mit der Frage, ob die Praxis weiterempfohlen wird. Die subjektive Patientenzufriedenheit ist laut Studien ein relevantes Kriterium zur Bewertung von Ärzten.
Die Ärztebewertungen der Patienten aus den involvierten Partnerportalen fließen direkt in einen Empfehlungspool der Stiftung Gesundheit, wo sie aggregiert und ausgewertet werden. 

Score-Relevanz:
Je höher der Bewertungsdurchschnitt im Empfehlungspool der Stiftung Gesundheit, desto mehr Punkte (bis zu einer Höchstgrenze) fließen aus diesem Bereich in den Score ein. 

Barrierefreiheit

Als barrierefrei werden solche Räumlichkeiten und Einrichtungen bezeichnet, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Dazu zählen auch, aber nicht ausschließlich, Menschen mit Handicaps der unterschiedlichen Arten. Die erhobenen Komponenten der Barrierefreiheit in den Arztpraxen sind: 

  • ebenerdig oder stufenfreier Zugang
  • Aufzug ist rollstuhlgerecht
  • Aufzug ist barrierefrei
  • Stühle/Liegen verstellbar
  • Gebärdensprache
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • WC ist bedingt barrierefrei
  • WC ist barrierefrei
  • Praxis ist rollstuhlgerecht
  • Behindertenparkplätze

Die Komponente „Barrierefreiheit“ bildet praktische Aspekte zur Praxis ab, die für Patienten mit Handicaps Bedeutung haben.
Anfang 2010 wurden erstmalig alle Ärzte, Zahnmediziner und Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland angeschrieben und über das Thema Barrierefreiheit informiert. In der Folge hat die Stiftung Gesundheit den Stand der Barrierefreiheit in der ambulanten ärztlichen Versorgung regelmäßig erhoben. 

Score-Relevanz:
Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte (bis zu einer Höchstgrenze) fließen aus diesem Bereich in den Score ein. 

Patientenservice

Für den Bereich Patientenservice werden die folgenden Faktoren der Praxis berücksichtigt:

  • E-Mail-Adresse vorhanden
  • Homepage-Adresse vorhanden
  • Schwerpunkte sind angegeben
  • Mit Bussen und Bahnen erreichbar
  • Erinnerung an Vorsorgetermine
  • Hausbesuche werden angeboten
  • Parkplätze vorhanden
  • Service im Wartezimmer vorhanden
  • Wochenendsprechstunden werden angeboten
  • Abendsprechstunden werden angeboten
  • weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung werden angeboten

Die Komponente „Patientenservice“ bildet die praktischen Aspekte zur Praxis ab, die für viele Patienten Bedeutung haben.
Diese Faktoren des Patientenservices werden kontinuierlich bei den Ärzten erhoben und zusätzlich liefern Ärzte initiativ diese Informationen zum Zwecke der Publikation. 

Score-Relevanz:
Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte (bis zu einer Höchstgrenze) fließen aus diesem Bereich in den Score ein. 

Publikationen

Das Kriterium berücksichtigt Ärzte, deren wissenschaftliche Publikationen in dem Verzeichnis medizinisch-wissenschaftlicher Forschungsarbeiten PubMed, dem Portal der NCBI (National Center for Biotechnology Information, US National Library of Medicine), verzeichnet sind.
Mit über 26 Mio „Zitaten“ gehört PubMed zu den größten und bekanntesten Datenbanken medizinischer Literatur. Ärzte, die eine oder mehrere wissenschaftliche Arbeiten publiziert haben, mussten sich dazu intensiv mit medizinischen Sachverhalten und deren Studienlage beschäftigen und können als besonders qualifiziert in diesem Fachgebiet gelten. 

Score-Relevanz:
Im Score wird die Publikationstätigkeit honoriert. Dabei wirkt sich die Anzahl der publizierten Arbeiten selbst nicht auf den Score aus. 

Quelle: https://focus-arztsuche.de/ueber-uns/siegel/silber-siegel

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